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Ist eine Versetzung ohne eine Abmanung möglich?

1. Juni 2022

Wenn ein Unternehmen seine Organisation umstrukturiert geht das in der Regel nicht ohne Versetzungen ab. Dass da nicht jeder Mitarbeiter einverstanden ist lässt sich nicht abstreiten. Meist haben Versetzungen einen guten Grund; jedenfalls aus Sicht des Arbeitgebers.

Für Arbeitnehmer ist es nicht immer leicht, wenn sie ihre bisher ausgeübte Tätigkeit mit anderen Mitarbeitern teilen müssen. Teambesprechungen sind in solchen Fällen an der Tagesordnung. Dazu gehört neben der Weitergabe von Informationen auch die Hinterlegung von Inhalten, welche die Gespräche mit Kunden und Lieferanten dokumentieren. Hält ein Mitarbeiter nicht an diese neuen Gegebenheiten kommt es oft zu einer Versetzung, damit das Team mit einem neuen Kollegen problemlos arbeiten kann. Einer Versetzung muss nicht zwangsläufig eine Abmahnung vorausgehen. Mit einer Versetzung kommt nicht jeder Mitarbeiter klar und zieht vor Gericht.

Bevor es zum Eklat kommt sollte ein Gespräch mit einem fachkundigen Anwalt stattfinden. Roland Sudmann arbeitet seit vielen Jahren als Fachanwalt für Arbeitsrecht und kann die jeweilige Situation gut einschätzen. Er ist in der Lage, seinen Mandanten vor dem Arbeitgeber, aber auch vor dem zuständigen Arbeitsgericht zu vertreten und in der Regel mit Erfolg.

Fachanwalt Sudmann ist Partner der Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel, die ihren Sitz in Mannheim hat. Allerdings arbeitet Fachanwalt Sudmann nicht nur im Mannheimer Raum, sondern er ist bundesweit tätig. In seiner Funktion als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt er Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber. Für Letzterer fungiert er als externe Abteilung speziell für Arbeitsrecht. In dieser Funktion vertritt er Arbeitgeber auch vor dem Betriebsrat, im öffentlichen Dienst vor dem Personalrat. Mehr unter sudmann-arbeitsrecht.de.